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Batterieverordnung

 

 

Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV)

 

Als Händler von Batterien, Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:

 

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, im Handel oder in den kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben oder auch per Post ausreichend frankiert, an unsere folgende Adresse zurücksenden: Marineparts24 Inh. Nicole Paul, Werkstrasse 4, 24955 Harrislee

 

Batterien oder Akkumulatoren die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Folgende Abbildungen dienen als Beispiel für diese Kennzeichnung.

 

In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.

 

Chemische Bezeichnungen:

 

Cd - Cadmium
Pb - Blei
Hg - Quecksilber

 

Dies ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder speziell dafür eingerichtete Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind dazu verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).

 

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